Der Vorgang, der keiner sein wollte
Ein Lieferant bestätigt einen Auftrag. In der Bestätigung stehen Bedingungen, die so nicht bestellt waren — eine andere Lieferzeit, ein Haftungsausschluss, ein Verweis auf eigene Einkaufsbedingungen. Jemand liest das Schreiben, hält es für Verwaltung und legt es ab.
Niemand hat entschieden, nicht zu widersprechen. Es war nur niemand dafür zuständig. Drei Monate später ist die Frist für den Widerspruch abgelaufen, die Rüge kam zu spät, und was als Kaufmannsbrauch gilt, gilt jetzt gegen Sie. Ab hier sieht man den Fall. Vorher nicht.
Was nicht auffällt, hört deshalb nicht auf, ein Rechtsfall zu sein.
Was in keiner Zählung steht
Fragen Sie in Ihrem Unternehmen nach der Zahl der Rechtsfälle, bekommen Sie die Zahl der Streitigkeiten. Die stille Hälfte fehlt darin:
- Der Vertrag, der sich selbst verlängert. Die Kündigungsfrist stand im Vertrag, nicht im Kalender. Ein Rahmenvertrag über 500 Euro im Monat, der ungewollt ein weiteres Jahr läuft, steht am Ende mit 6.000 Euro in den Büchern — als Aufwand, nicht als Schaden.
- Die Rechnung, die still verjährt. Sie wurde nicht abgeschrieben, es hat nur nach der zweiten Mahnung niemand weiterverfolgt.
- Der Bescheid mit der Monatsfrist, der zwischen zwei Urlauben liegen blieb.
- Die Rügefrist nach der Lieferung, die verstreicht, während die Reklamation noch zwischen Lager und Einkauf hin und her geht — und mit ihr die Gewährleistung.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag, den ein Dienstleister mitgeschickt hat und den seit Wochen niemand gegengelesen hat.
Keiner dieser Vorgänge taucht als „Rechtsfall" auf. Jeder von ihnen kostet Geld, und keiner von ihnen erzeugt eine Rechnung, auf der stünde, warum.
Es fehlt nicht die Sorgfalt, es fehlt die Zuständigkeit
Wo sich die Stelle eines Juristen nicht rechnet, gibt es sie nicht. Die Arbeit fällt trotzdem an — und landet bei denen, die ohnehin schon etwas anderes tun. Das ist keine Nachlässigkeit. Es ist die vorhersehbare Folge davon, dass eine Aufgabe existiert, für die niemand zuständig ist.
Deshalb hilft an dieser Stelle auch kein weiterer Anwalt. Ein Anwalt bearbeitet, was man ihm bringt. Die Frage ist, wer entscheidet, was gebracht wird.
CEAVEO® LEGALinhouse
Was sich ändert
Jedes eingehende Schreiben geht durch dieselbe Aufnahme — einscannen, lesen, einordnen —, unabhängig davon, ob es verdächtig aussieht. Genau das ist der Punkt: Die Auswahl, welches Schreiben eine zweite Betrachtung verdient, ist die Auswahl, die im Alltag danebengeht.
Aus dem Schreiben wird ein Vorgang mit Zeitleiste, den erkannten Fristen und einer Einstufung, wie tragend und wie dringend die Sache ist. Verträge, Fristen und Forderungen laufen danach im selben System mit: Kündigungs- und Rügefristen entstehen aus dem Vertrag und stehen morgens in der Übersicht, drei Arbeitstage vorher zusätzlich als Vorwarnung.
Der Aufwand pro Schreiben ist klein. Der Nutzen entsteht daraus, dass kein Schreiben ausgenommen wird.